Infos zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil des
deutschen Sozialversicherungssystems und eine Pflichtversicherung für einen
Großteil aller Arbeitnehmer, deren Einkommen in den letzten drei Jahren
unterhalb der Versicherungspflichtgrenze lag. Die Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und weitgehend gleich. Sie
müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen aber das Maß des
Notwendigen nicht überschreiten.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 hat
sich das System der GKV allerdings grundlegend geändert. Krankenkassen können
ihren Beitragssatz nicht mehr autonom festlegen, sondern müssen von ihren
Mitgliedern den vorgeschriebenen Satz verlangen. Derzeit sind das 14,9 Prozent,
bis zum Juli 2009 waren es noch 15,5 Prozent.
Seit Januar können sich Krankenkassen also nicht mehr durch
niedrige Beitragssätze von der Konkurrenz abgrenzen, sondern müssen auf andere
Mittel zurückgreifen. In den häufigsten Fällen sind dies Zusatzleistungen wie
Vorsorge-Kurse und Gesundheitskurse oder Bonusprogramme. Kommt eine
Krankenkasse mit den Beitragseinnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht zurecht,
darf sie Zusatzbeiträge in Höhe von maximal 1 Prozent des Gehalts erheben. Wer
gut wirtschaftet, darf Mitgliedern dagegen maximal 1 Prozent des Beitragssatzes
ausschütten.
Wer auf der Suche nach einer Krankenkasse ist, sollte
kostenlose Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen und besonders auf
Zusatzleistungen oder attraktive Wahltarife achten. Möglichkeiten zu sparen
gibt es auch nach der Gesundheitsreform, denn wer zu einer effizient
wirtschaftenden Krankenkasse wechselt, kann künftig vielleicht sogar in den
Genuss von Beitragsrückerstattungen kommen.
