Infos zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und eine Pflichtversicherung für einen Großteil aller Arbeitnehmer, deren Einkommen in den letzten drei Jahren unterhalb der Versicherungspflichtgrenze lag. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und weitgehend gleich. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 hat sich das System der GKV allerdings grundlegend geändert. Krankenkassen können ihren Beitragssatz nicht mehr autonom festlegen, sondern müssen von ihren Mitgliedern den vorgeschriebenen Satz verlangen. Derzeit sind das 14,9 Prozent, bis zum Juli 2009 waren es noch 15,5 Prozent.
Seit Januar können sich Krankenkassen also nicht mehr durch niedrige Beitragssätze von der Konkurrenz abgrenzen, sondern müssen auf andere Mittel zurückgreifen. In den häufigsten Fällen sind dies Zusatzleistungen wie Vorsorge-Kurse und Gesundheitskurse oder Bonusprogramme. Kommt eine Krankenkasse mit den Beitragseinnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht zurecht, darf sie Zusatzbeiträge in Höhe von maximal 1 Prozent des Gehalts erheben. Wer gut wirtschaftet, darf Mitgliedern dagegen maximal 1 Prozent des Beitragssatzes ausschütten.
Wer auf der Suche nach einer Krankenkasse ist, sollte kostenlose Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen und besonders auf Zusatzleistungen oder attraktive Wahltarife achten. Möglichkeiten zu sparen gibt es auch nach der Gesundheitsreform, denn wer zu einer effizient wirtschaftenden Krankenkasse wechselt, kann künftig vielleicht sogar in den Genuss von Beitragsrückerstattungen kommen.

Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung


Quelle: http://www.krankenkasseninfo.de